Schulkindbetreuung in Tauberbischofsheim
Ab dem Schuljahr 2026/27 tritt bundesweit der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter in Kraft (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG). Demnach haben Grundschulkinder (laut § 24a SGB VIII) ab dem Schuljahr 2026/27, beginnend mit der Klassenstufe eins, einen gesetzlichen Anspruch auf ein ganztägiges Betreuungsangebot. Dies wird jährlich um eine Klassenstufe erweitert.
Ab dem Schuljahr 2029/30 haben dann alle Jahrgangsstufen der Grundschule, sowie Kinder der Juniorklassen und die Grundstufe der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) diesen Rechtsanspruch.
während der Schulzeit an 5 Tagen im Umfang von 8 Zeitstunden (inklusive der Unterrichtszeit)
während den Schulferien an 5 Tagen im Umfang von 8 Zeitstunden, mit einer Schließzeit von 20 Tagen
Um den Rechtsanspruch an den Tauberbischofsheimer Grundschulen und an der Christophorus-Schule (SBBZ) ab dem Schuljahr 2026/27 zu erfüllen, hat die Stadt Tauberbischofsheim die Schulkindbetreuung während der Schulzeit und der Ferien angepasst.
Schulkindbetreuung während der Schulzeit
Über die Betreuungsangebote während der Schulzeit können Sie sich bei den jeweiligen Schulen informieren:
Für das neue Schuljahr 2026/27 kann die Anmeldung für die Schulkindbetreuung ab dem 16.02.26 über das Elternportal vorgenommen werden.
- Anmeldeschluss ist der 15. März 2026. Die Einhaltung dieser Frist ist erforderlich, um die gewünschte Betreuung in erforderlichem Umfang rechtzeitig zu organisieren. Bei Anmeldungen, die nach dem 15. März 2026 eingehen, wird zunächst geprüft, ob eine Aufnahme möglich ist (sofern noch Platzkapazitäten vorhanden sind).
Ihre Anmeldung über das Elternportal ist keine automatische Zusage. Vor dem Start des neuen Schuljahres, voraussichtlich ab Juni 2026, werden die Plätze vergeben und die Eltern rechtzeitig informiert.
Schritt für Schritt zum Platz in der Grundschulbetreuung
Benutzungsordnung für die Betreuungsgruppen an den städtischen Grundschulen und an der Christophorus-Schule (SBBZ) ab dem Schuljahr 2026/27 (ab 01.08.2026)
SEPA-Lastschriftmandat als PDF
Soziale Unterstützung - Ermäßigung für die Betreuungsangebote und das Mittagessen an den städtischen Grundschulen
Die Stadt Tauberbischofsheim bietet sozialschwachen Familien aus Tauberbischofsheim und den Ortsteilen die Möglichkeit, eine Sozialermäßigung in Höhe von 50 % für die Betreuungsangebote an den Grundschulen zu beantragen.
Für Familien mit einem geringfügigen Einkommen unter der Zivilprozessordnungsgrenze (ZPO) gewährt die Stadt Tauberbischofsheim ebenfalls einen Zuschuss zum warmen Mittagessen - der Eigenanteil der Eltern beträgt, bei einer Bewilligung, lediglich einen Euro pro Teilnahme.
Familien, die beispielsweise Sozialleistungen nach dem SGB II oder SGB XII (Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt) oder auch Wohngeld, Kinderzuschläge oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, haben beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis die Möglichkeit, im Rahmen von Bildung und Teilhabe, einen Antrag auf volle Kostenübernahme des warmen Mittagessens zu stellen. Ihr Kind erhält bei einer Genehmigung einen Gutschein ausgestellt, der in der jeweiligen Schule vorzulegen ist.
Welche Voraussetzung muss für einen Antrag auf Zuschuss zu den Betreuungsangeboten erfüllt sein?
Familien, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen, können einen Antrag auf Sozialermäßigung zu den Betreuungsangeboten bei der Stadt Tauberbischofsheim stellen.
- Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
- Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt
- Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Geringfügiges Einkommen/Unterschreitung der Pfändungsfreigrenze nach der Zivilprozessordnung (ZPO) -> neben dem Zuschuss zu den Betreuungsangeboten ist ebenfalls ein Zuschuss zum warmen Mittagessen möglich
Wo kann der Antrag gestellt werden?
Der Antrag kann im Familienbüro der Stadt Tauberbischofsheim gestellt werden. Wichtig!: Bitte alle Nachweise des aktuellen Einkommens beilegen (z.B. aktuelle Bewilligungsbescheide des Jobcenters Main-Tauber, Wohngeld, die letzten drei Gehaltsabrechnungen von beiden Elternteilen, Nachweise Kindergeld, bei Alleinerziehenden auch Unterhalt für Kinder sowie Belege über sonstiges Einkommen).
Der freiwillige Zuschuss wird bei einer Bewilligung erst ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag mit allen vollständigen Unterlagen im Familienbüro der Stadt Tauberbischofsheim eingeht.
Schulkindbetreuung während der Ferien
Im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit Külsheim und Königheim und unter Berücksichtigung der 20 Schließtage wird im Schuljahr 2026/2027 nachfolgende Ferienbetreuung angeboten:
Tauberbischofsheim
- Faschingsferien: 8. Februar bis 12. Februar 2027
- Osterferien: 24. März bis 2. April 2027
- Sommerferien: 29. Juli bis 6. August 2027
Külsheim
- Brückentag: 7. Mai 2027
- Pfingstferien: 18. Mai bis 28. Mai 2027
- Sommerferien: 9. August bis 13. August 2027
Königheim
- Herbstferien: 26. Oktober bis 30. Oktober 2026
- Sommerferien: 30. August bis 10. September 2027
Betreuungsangebot und Elternentgelt
Die Ferienbetreuung ist grundsätzlich ausschließlich wochenweise buchbar. Sollte in Ausnahmefällen lediglich ein beweglicher Ferientag betreut werden oder sich eine Ferienwoche aufgrund eines gesetzlichen Feiertags verkürzen, wird das Betreuungsentgelt anteilig entsprechend der tatsächlich in Anspruch genommenen Betreuungstage berechnet.
- Modul 1: 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr
100 € pro Kind und Woche (20 € für einzelne Tage bei nicht voller Woche) - Modul 2: 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr
140 € pro Kind und Woche (28 € für einzelne Tage bei nicht voller Woche)
Anmeldefristen
- Herbstferienbetreuung 2026: bis zum 15.04.2026
- Faschingsferien bis Sommerferien 2027: bis zum 15.10.2026
Wir bitten um Beachtung: Die Ferienbetreuung steht ausschließlich Kindern zur Verfügung, die bereits die Grundschule besuchen. In der Übergangszeit zwischen der Kita-Entlassung und dem offiziellen Schulbeginn besteht leider kein Anspruch auf Betreuung.
Schuljahr 2025/2026
Bei Anmeldungen für das aktuelle Schuljahr 2025/2026 wenden Sie sich bitte direkt an das Familienbüro.

